Änderungen bei der Schweizer Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025

Änderung ab dem 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich das Mehrwertsteuer-Gesetz (MWST). Dies hat Auswirkungen auf deine Zusammenarbeit mit Just Eat. 

Wichtig: Wir empfehlen dir, diese Änderungen mit deiner Buchhaltung oder deinem Steuerberater zu besprechen.

Was ändert sich konkret?

Ab dem 1. Januar 2025 ist Just Eat verpflichtet, die Mehrwertsteuer (MWST) direkt an die Steuerbehörden zu zahlen. Dadurch sind ab diesem Datum alle über Just Eat abgewickelten Bestellungen für dich MWST-frei.

Was musst du machen?

  • Entferne die MWST von Just Eat-Bestellungen in deiner Buchhaltung und deinem Kassensystem (Nettopreise exkl. MWST).
  • Auf den Quittungen dieser Bestellungen darf keine MWST mehr ausgewiesen werden.

Wie sieht deine Abrechnung per 1. Januar 2025 aus?

Die Preise deiner Produkte auf Just Eat werden weiterhin inklusive MWST angezeigt. Ab dem 1. Januar 2025 überweist dir Just Eat den Nettobetrag (Bestellwert minus MWST, Kommission und sonstige Kosten). 

Ein sehr einfaches Beispiel zeigt dies auf:

 

 HeuteAb 1. Januar 2025
Bestellwert des KundenCHF 102.60CHF 102.60
Kommission oder sonstige KostenCHF 20.00 CHF 20.00
MWST auf Verkaufswert zu bezahlen durch Just EatCHF 0CHF 2.60
Auszahlung an Partner:inCHF 82.60CHF 80.00
MWST für die Steuerbehörde zu bezahlen von Partner:in  CHF 2.60CHF 0
Netto Einnahmen Partner:inCHF 80.00CHF 80.00

⚠️ Die in diesem Beispiel verwendeten MWST von CHF 2.60 musstest du vor dem Jahr 2025 an den Staat selbständig begleichen. Nun bezahlt Just Eat diese direkt an die Steuerbehörde, weshalb der Abzug höher ausfällt. Solltest du eine Saldobesteuerungsmethode nutzen, kläre mit deinem Steuerberater, ob du deine Preise ändern musst.