Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich das Mehrwertsteuer-Gesetz (MWST). Dies hat Auswirkungen auf deine Zusammenarbeit mit Just Eat.
Wichtig: Wir empfehlen dir, diese Änderungen mit deiner Buchhaltung oder deinem Steuerberater zu besprechen.
Ab dem 1. Januar 2025 ist Just Eat verpflichtet, die Mehrwertsteuer (MWST) direkt an die Steuerbehörden zu zahlen. Dadurch sind ab diesem Datum alle über Just Eat abgewickelten Bestellungen für dich MWST-frei.
Die Preise deiner Produkte auf Just Eat werden weiterhin inklusive MWST angezeigt. Ab dem 1. Januar 2025 überweist dir Just Eat den Nettobetrag (Bestellwert minus MWST, Kommission und sonstige Kosten).
Ein sehr einfaches Beispiel zeigt dies auf:
| Heute | Ab 1. Januar 2025 | |
| Bestellwert des Kunden | CHF 102.60 | CHF 102.60 |
| Kommission oder sonstige Kosten | CHF 20.00 | CHF 20.00 |
| MWST auf Verkaufswert zu bezahlen durch Just Eat | CHF 0 | CHF 2.60 |
| Auszahlung an Partner:in | CHF 82.60 | CHF 80.00 |
| MWST für die Steuerbehörde zu bezahlen von Partner:in | CHF 2.60 | CHF 0 |
| Netto Einnahmen Partner:in | CHF 80.00 | CHF 80.00 |
⚠️ Die in diesem Beispiel verwendeten MWST von CHF 2.60 musstest du vor dem Jahr 2025 an den Staat selbständig begleichen. Nun bezahlt Just Eat diese direkt an die Steuerbehörde, weshalb der Abzug höher ausfällt. Solltest du eine Saldobesteuerungsmethode nutzen, kläre mit deinem Steuerberater, ob du deine Preise ändern musst.